Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Die Firma Doppelboden Süd verkauft seine Waren ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen. Bei einer Bestellung ist die Angabe der UsSt.ID.Nr. zwingend erforderlich. Dies ist im Bestellprozess eine Pflichtangabe!
§ 2 Widerrufsrecht
Die Firma Doppelboden Süd verkauft alle im Shop angebotenen Waren ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen. Bei einer Bestellung ist die Angabe der UsSt.ID.Nr. zwingend erforderlich. Dies ist im Bestellprozess eine Pflichtangabe!
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) In unseren Preisen ist (sind) Verpackungskosten enthalten. Umsatzsteuer, Liefer-/Zoll sowie Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
(2) Der gültige Umsatzsteuersatz wird erst bei Bestellbestätigung auf dem jeweiligen Formular ausgewiesen, die Artikelpreise im Shop sind generell in Nettobeträgen angegeben. Ein Hinweis hierzu ist bei jedem Artikel zu finden.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Wir versenden unsere Ware nur gegen Vorkasse!
§ 5 Lieferzeit
(1) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Der Besteller kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Soweit die in unseren Prospekten bzw. Shop, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
(2) Offene Mängel hat uns der Besteller innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung unter Angabe der Rechnungs- und Versandnummer anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegenüber unseren Lieferanten zustehen. Im übrigen finden bei der Lieferung von Belägen die Gewährleistungsbedingungen der Belagshersteller Anwendung. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises bzw. Werklohnes entsprechen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers können nur in dem in Nr. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Rahmen gegen uns geltend gemacht werden. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung und Rücktritt
Der Besteller kann nur in den Fällen vom Vertrag zurücktreten, in denen es in diesen Bedingungen ausdrücklich bestimmt ist. Schadensersatz kann der Besteller von uns nur verlangen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder beim Fehlen von Eigenschaften, die wir ausdrücklich zugesichert haben, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Leistungsstand selbst entstanden sind, abzusichern.
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 87700 Memmingen
Erfüllungsort ist 87764 Legau
______________________________________________________________________________________________
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter